Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht berät und verteidigt Rechtsanwalt Daniel Dietrich umfassend auf allen Gebieten des Strafrechts.

„Der Beschuldigte kann sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen“
§ 137 Abs.1 StPO
Zu den Leistungen gehören unter anderem die Verteidigung in Fällen von:
- Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung
- Bei Untersuchungshaft
- Körperverletzung
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Diebstahl
- Betrug
- Verkehrsstrafrecht
- Sexualdelikten
- Kapitalstrafrecht
- Revision im Strafrecht
Rechtsanwalt Daniel Dietrich berücksichtigt die individuelle Lebenssituationen seiner Mandanten und entwickelt maßgeschneiderte und ganzheitliche Verteidigungsstrategien. Dabei arbeitet er bei Bedarf eng zusammen mit einem interdisziplinären Netzwerk aus Fachanwälten, Hochschullehrern für Strafrecht, Ärzten, Psychologen und Psychotherapeuten und Experten aus anderen Fachbereichen.
Er gewährleistet eine klare Kommunikation und setzt sich für das bestmögliche Ergebnis ein, insbesondere die Reduzierung von Belastungen und wenn möglich die Vermeidung einer öffentlichen Hauptverhandlungen.
Rechtsanwalt Daniel Dietrich aus Westerstede übernimmt auch Mandate als Pflichtverteidiger.
Bei der Verteidigung von aktiven oder ehemaligen Soldaten und Soldatinnen erfolgt die Verteidigung unter Berücksichtigung des Wehrdisziplinarrechts.