Fachanwalt für Strafrecht Daniel Dietrich verteidigt Soldatinnen und Soldaten bundesweit im Wehrdisziplinarverfahren – von der ersten Anhörung bis zum Verfahren vor dem Truppendienstgericht.
Vor einer Stellungnahme sollten Vorwurf, Aktenlage und mögliche strafrechtliche Folgen geprüft werden.
„In jeder Lage des Verfahrens hat die Soldatin oder der Soldat das Recht, sich des Beistands einer Verteidigerin oder eines Verteidigers zu bedienen“
§ 93 Abs.1 Wehrdisziplinarordnung

Die Wehrdisziplinarordnung ist an die Strafprozessordnung angelehnt und übernimmt die wesentlichen strafprozessualen Grundsätze und Verfahrensinstrumente. Lassen Sie sich von einem Verteidiger mit Erfahrung im Strafprozessrecht vertreten.
Rechtsanwalt Daniel Dietrich ist Fachanwalt für Strafrecht und unterstützt Sie bei allen Fragen des Wehrdisziplinarrechts, insbesondere bei:
- Vorermittlungen des Disziplinarvorgesetzten
- Vernehmung oder Anhörung
- Einleitungsverfügung, § 96 WDO
- Ermittlungen der Wehrdisziplinaranwaltschaft
- abschließende Anhörung
- Anschuldigungsschrift, §§ 102 und 103 WDO
- Disziplinargerichtsbescheid
- Hauptverhandlung vor dem Truppendienstgericht
- Berufungsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht
- vorläufige Dienstenthebung
- Einbehaltung von Dienstbezügen
Soldaten und Soldatinnen müssen nach Abschluss eines Strafverfahrens mit wehrdisziplinarrechtlichen Konsequenzen rechnen. Rechtsanwalt Daniel Dietrich richtet die Verteidigungsstrategie von Beginn an auf die strafrechtliche und wehrdisziplinarrechtliche Gesamtlage aus.
Ein wehrdisziplinarrechtliches Verfahren kann neben der mentalen Belastung erhebliche Folgen für die Laufbahn haben. Je nach Verfahrensart kommen nach § 22 WDO oder § 60 WDO in Betracht:
- Verweis
- strenger Verweis
- Disziplinarbuße
- strenge Disziplinarbuße
- Ausgangsbeschränkung
- Disziplinararrest
- Kürzung der Dienstbezüge
- Beförderungsverbot
- Herabsetzung in der Besoldungsgruppe
- Dienstgradherabsetzung
- Entfernung aus dem Dienstverhältnis
Gerade bei parallelen Strafverfahren ist eine frühzeitige und ganzheitliche Verteidigungsstrategie entscheidend. Rechtsanwalt Daniel Dietrich prüft die Vorwürfe, berät Sie zu Ihren Rechten und vertritt Ihre Interessen gegenüber Disziplinarvorgesetzten, Wehrdisziplinaranwaltschaft und Truppendienstgericht.
Wehrdisziplinarrechtliche Vorwürfe können sich aus ganz unterschiedlichen Situationen ergeben, etwa bei:
- Fehlverhalten im Dienst, § 17 SG
- Verstößen gegen Dienstpflichten, § 23 SG
- unerlaubter Abwesenheit, § 15 WStG
- Kameradschaftspflichtverletzungen, § 12 SG
- strafrechtlichen Ermittlungen
Wer als Soldat oder Soldatin mit einem disziplinarrechtlichen Vorwurf konfrontiert wird, sollte keine vorschnelle Stellungnahme abgeben. Eine anwaltliche Beratung hilft, Risiken realistisch einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.
Rechtsanwalt Daniel Dietrich berät und verteidigt Soldatinnen und Soldaten bundesweit im Wehrdisziplinarrecht.