Sie wurden aufgefordert, binnen einer Woche einen Verteidiger zu benennen?
Dann sollten Sie unbedingt sofort tätig werden und einen erfahrenen Strafverteidiger beauftragen. Rechtsanwalt Daniel Dietrich übernimmt als Fachanwalt für Strafrecht auch Fälle der notwendigen Verteidigung und ist als Pflichtverteidiger am Amtsgericht Westerstede und anderen Gerichten tätig.
„Ein Fall der notwendigen Verteidigung [Pflichtverteidiger] liegt vor, wenn wegen der Schwere der Tat, der Schwere der zu erwartenden Rechtsfolge oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint.“
§ 140 Abs.2 StPO
In den in § 140 StPO genannten Fällen ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt verpflichtend. Daher stammt der Name „Pflichtverteidiger“. Bei einem Pflichtverteidiger handelt es sich um einen Rechtsanwalt, der durch das Gericht durch Beschluss beigeordnet wurde und auch aus der Staatskasse bezahlt wird.
Jeder Rechtsanwalt kann Pflichtverteidiger sein. Für Sie ist aber entscheidend, sich durch einen erfahrenen Strafverteidiger verteidigen zu lassen. Pflichtverteidiger ohne Erfahrung im Strafprozessrecht oder im Strafrecht können erheblichen Schaden anrichten. Das Strafprozessrecht unterscheidet sich in vielen Punkten von den Verfahrensordnungen anderer Rechtsgebiete.
Wenn Sie aufgeforderten wurden, einen Verteidiger zu benennen, drohen erhebliche Gefahren durch das Strafverfahren. Der häufigste Fall der Bestellung eines Pflichtverteidigers ist die Höhe des zu erwartende Strafmaßes. Das kann auch der Fall sein, wenn der Widerruf einer Bewährung droht. Die Grenze ist bei einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr.
Sie sollten sofort tätig werden und Kontakt mit einem Fachanwalt für Strafrecht aufnehmen.
Ja, jeder Rechtsanwalt kann Pflichtverteidiger sein, auch wenn er über keine Erfahrung im Strafrecht verfügt.
Ja, Sie werden entweder vom Gericht aufgefordert, einen Rechtsanwalt zu benennen oder ein von Ihnen bereits beauftragte Rechtsanwalt stellt einen Antrag, als Pflichtverteidiger beigeordnet zu werden.
Bei der Wahl des Verteidigers sollten Sie darauf achten, dass es sich um einen Rechtsanwalt mit Erfahrung im Strafrecht handelt, z.B. einem Fachanwalt für Strafrecht.
Der Pflichtverteidiger rechnet seine Gebühren mit der Staatskasse ab.
Für den Fall der Verurteilung müssen diese Gebühren jedoch durch den Verurteilten an die Staatskasse erstattet werden.
Die Gebühren für einen Pflichtverteidiger sind geringer als die Gebühren für einen Wahlverteidiger. Der Pflichtverteidiger kann die Differenz als nicht anrechenbaren Vorschuss vor der Bestellung als Pflichtverteidiger von dem Mandanten verlangen.
Ja, ausnahmesweise kann auch ein Hochschulprofessor als Verteidiger tätig sein.