Anwalt bei Untersuchungshaft und Haftbefehl

Angehöriger festgenommen? Das sollten Sie jetzt tun

Rechtsanwalt Daniel Dietrich ist Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger in Westerstede. Er verteidigt Beschuldigte bei Festnahme, Haftbefehl und Untersuchungshaft und unterstützt Angehörige und Freunde dabei, den Verfahrensstand zu klären.

Rechtsanwalt Daniel Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger in Westerstede

Ein Strafverteidiger klärt für Sie die wichtigsten Fragen: Wo befindet sich die betroffene Person? Gibt es bereits einen Haftbefehl? Welches Gericht ist zuständig? Wurde schon ein Verteidiger eingeschaltet? In dieser Situation können Angehörige die Verteidigung frühzeitig in Gang setzen.

Wichtig:

  • Keine Angaben zum Tatvorwurf gegenüber Polizei, Zeugen oder anderen Beteiligten machen.
  • Keine Nachrichten an mögliche Zeugen oder Mitbeschuldigte senden.
  • Keine Verteidigungsstrategie am Telefon, per Brief, Messenger oder bei Besuchen besprechen.
  • Namen, Geburtsdatum, Festnahmeort, Polizeidienststelle, Gericht, JVA und Aktenzeichen notieren, soweit bekannt.
  • Frühzeitig einen Strafverteidiger kontaktieren.
  • Unterlagen zu Wohnsitz, Arbeit, Familie, Gesundheit und festen Bindungen zusammentragen.

Was passiert nach einer Festnahme?

Nach einer Festnahme wird geprüft, ob die betroffene Person freigelassen wird oder ob ein Haftbefehl erlassen beziehungsweise vollzogen wird. Bei einer Vorführung vor den Haftrichter geht es nicht um eine abschließende Verurteilung, sondern um die Frage, ob Untersuchungshaft angeordnet oder fortgesetzt wird.

Das Gericht prüft insbesondere:

  • den Tatvorwurf,
  • den dringenden Tatverdacht,
  • mögliche Haftgründe,
  • die Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft,
  • mögliche mildere Maßnahmen.

Der Beschuldigte hat das Recht zu schweigen. Er muss sich nicht zur Sache äußern. Gerade in Haftsachen sollte eine Aussage erst nach Rücksprache mit einem Strafverteidiger und nach Prüfung der Aktenlage erfolgen.

Was bedeutet Untersuchungshaft?

Untersuchungshaft ist keine Strafe. Sie dient der Sicherung des Strafverfahrens. Ein Haftbefehl kommt insbesondere in Betracht, wenn das Gericht einen dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund annimmt. Typische Haftgründe sind Fluchtgefahr oder Wiederholungsgefahr.

Für die Verteidigung ist entscheidend, ob diese Voraussetzungen wirklich vorliegen. Häufig geht es um Fragen wie:

  • Ist der Tatverdacht ausreichend begründet?
  • Gibt es konkrete Tatsachen für Fluchtgefahr?
  • Besteht tatsächlich Wiederholungsgefahr?
  • Reichen mildere Maßnahmen aus?
  • Kann der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt werden?

Mildere Maßnahmen können je nach Fall etwa Meldeauflagen, Aufenthaltsbeschränkungen, Kontaktverbote, Abgabe des Reisepasses oder eine Sicherheitsleistung (Kaution) sein.

Was Angehörige konkret vorbereiten können

Angehörige können die Verteidigung erheblich unterstützen, ohne sich selbst in das Verfahren einzumischen. Hilfreich sind vor allem Informationen und Unterlagen, die für eine mögliche Haftprüfung oder Außervollzugsetzung relevant sein können.

Sinnvoll sind insbesondere:

  • vollständiger Name und Geburtsdatum des Inhaftierten,
  • letzte Anschrift,
  • Arbeitsvertrag oder Arbeitgeberbestätigung,
  • Ausbildungs- oder Studiennachweise,
  • Mietvertrag oder Nachweis eines festen Wohnsitzes,
  • Nachweise über Ehe, Partnerschaft, Kinder oder Pflegepflichten,
  • ärztliche Unterlagen, soweit relevant,
  • Informationen zu notwendigen Medikamenten,
  • Angaben zu laufenden Terminen oder Verpflichtungen,
  • Kontaktdaten der zuständigen Polizeidienststelle, Staatsanwaltschaft, des Gerichts oder der JVA.

Diese Unterlagen können wichtig sein, wenn ein Haftbefehl mit Fluchtgefahr begründet wird. Feste soziale, familiäre und berufliche Bindungen können gegen Fluchtgefahr sprechen. Ob sie im konkreten Fall ausreichen, muss anhand des Haftbefehls und der Ermittlungsakte geprüft werden.

Was Angehörige vermeiden sollten

Gut gemeinte Hilfe kann die Lage verschlechtern, wenn sie unüberlegt erfolgt.

Angehörige sollten deshalb insbesondere vermeiden:

  • Zeugen zu kontaktieren,
  • mögliche Mitbeschuldigte anzurufen,
  • Chatverläufe oder Dateien löschen,
  • Beweismittel zu verändern oder zu entfernen,
  • öffentliche Beiträge in sozialen Netzwerken zu veröffentlichen,
  • Einzelheiten des Tatvorwurfs mit Dritten zu besprechen,
  • dem Inhaftierten Formulierungen für eine Aussage zu schicken.

In Untersuchungshaft können Besuche, Telefonate, Briefe und Pakete Beschränkungen und Überwachung unterliegen. Deshalb sollten über diese Wege keine Inhalte besprochen werden, die den Tatvorwurf oder die Verteidigungsstrategie betreffen.

Die vertrauliche Kommunikation mit dem Strafverteidiger unterliegt hingegen keiner Überwachung oder Kontrolle.

Können Angehörige einen Anwalt beauftragen?

Angehörige oder Freunde können den ersten Kontakt zu einem Strafverteidiger herstellen und die Verteidigung vorbereiten. Die eigentliche Verteidigung erfolgt aber für den Beschuldigten. Dieser muss den Verteidiger akzeptieren und das Mandat bestätigen. Für den ersten Kontakt mit einem Beschuldigten in Untersuchungshaft ist ein Auftrag für ein Anbahnungsgespräch erforderlich.

In Haftsachen liegt regelmäßig ein Fall notwendiger Verteidigung vor. Das bedeutet: Dem Beschuldigten muss ein Verteidiger beigeordnet werden. Der Beschuldigte kann dabei grundsätzlich einen bestimmten Rechtsanwalt benennen. Tut er das nicht, bestimmt das Gericht einen Verteidiger. Deshalb ist frühes Handeln wichtig.

Was macht der Strafverteidiger in einer Haftsache?

Rechtsanwalt Daniel Dietrich prüft in einer Haftsache insbesondere:

  • wo sich der Beschuldigte befindet,
  • welche Behörde oder welches Gericht zuständig ist,
  • ob ein Haftbefehl besteht,
  • worauf der Haftbefehl gestützt wird,
  • ob dringender Tatverdacht vorliegt,
  • ob ein Haftgrund tragfähig begründet ist,
  • ob Untersuchungshaft verhältnismäßig ist,
  • ob mildere Maßnahmen möglich sind,
  • ob Haftprüfung oder Haftbeschwerde sinnvoll sind,
  • welche Verteidigungsstrategie im weiteren Strafverfahren verfolgt wird.

Ziel ist je nach Fall die Aufhebung des Haftbefehls, die Außervollzugsetzung gegen Auflagen oder eine möglichst günstige Verteidigung im weiteren Verfahren.

Haftprüfung und Haftbeschwerde

Gegen Untersuchungshaft kommen insbesondere Haftprüfung und Haftbeschwerde in Betracht. Welche Vorgehensweise sinnvoll ist, hängt vom konkreten Haftbefehl, der Beweislage, dem angenommenen Haftgrund und den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten ab.

Eine Haftprüfung kann sinnvoll sein, wenn neue Tatsachen oder Unterlagen vorgelegt werden sollen. In der Regel betrifft das die tatsächlichen Lebensumstände des Beschuldigten und Tatsachen, die gegen eine FLuchtgefahr sprechen.

Eine Haftbeschwerde kann in Betracht kommen, wenn die rechtliche oder tatsächliche Begründung des Haftbefehls angegriffen werden sollen.

Eine vorschnelle Entscheidung kann nachteilig sein. Deshalb sollte zunächst geprüft werden, welche Informationen bereits vorliegen und welche Unterlagen noch beschafft werden können.

Hilfe in Westerstede, Ammerland und Umgebung

Rechtsanwalt Daniel Dietrich verteidigt Beschuldigte bei Haftbefehl und Untersuchungshaft. Die Kanzlei ist insbesondere für Angehörige und Beschuldigte aus Westerstede, dem Ammerland, Bad Zwischenahn, Apen, Edewecht, Rastede, Wiefelstede, Oldenburg, Leer, Aurich, Wittmund und Wilhelmshaven schnell und persönlich erreichbar. Die Verteidigung erfolgt aber auch in Haftsachen bundesweit.

Häufige Fragen von Angehörigen bei Untersuchungshaft

Bedeutet Untersuchungshaft, dass die Person schuldig ist?

Nein. Untersuchungshaft ist keine Verurteilung. Sie beruht auf einer vorläufigen gerichtlichen Prüfung von Tatverdacht, Haftgrund und Verhältnismäßigkeit.

Kann ein Angehöriger auch ohne Vollmacht anrufen?

Ja. Angehörige können den ersten Kontakt herstellen, Informationen übermitteln und eine Beauftragung vorbereiten. Die Verteidigung selbst muss durch den Beschuldigten selbst erfolgen.

Erfährt die Familie automatisch alle Einzelheiten?

Nein. Der Strafverteidiger ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Informationen an Angehörige können nur weitergegeben werden, wenn der Mandant damit einverstanden ist.

Was ist bei Telefonaten oder Besuchen zu beachten?

Es sollten keine Einzelheiten zum Tatvorwurf, zu Zeugen, Beweismitteln oder zur Verteidigungsstrategie besprochen werden. Gespräche, Besuche und Schriftverkehr können in Untersuchungshaft Beschränkungen und Überwachung unterliegen.

Wie schnell kann der Haftbefehl aufgehoben werden?

Das hängt vom Einzelfall ab. Geprüft werden müssen Tatverdacht, Haftgrund, Verhältnismäßigkeit und mögliche Auflagen. Eine seriöse Verteidigung kann keine sofortige Freilassung versprechen.