„In jeder Lage des Verfahrens hat die Soldatin oder der Soldat das Recht, sich des Beistands einer Verteidigerin oder eines Verteidigers zu bedienen“
§ 93 Abs.1 Wehrdisziplinarordnung
Pflichtverletzungen im Dienst oder im Zusammenhang mit dienstlichen Aufgaben und Pflichten können disziplinarrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und so die gesamte Laufbahn gefährden.
Soldatinnen und Soldaten müssen besonders nach Abschluss eines Strafverfahrens regelmäßig mit wehrdisziplinarrechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Verteidigungsstrategie muss von Beginn an auf die strafrechtliche und die wehrdisziplinarrechtliche Gesamtlage ausgerichten werden.
Rechtsanwalt Daniel Dietrich unterstützt Sie bei allen Fragen des Wehrdisziplinarrechts, von der ersten Anhörung über das Disziplinarverfahren bis zur Vertretung vor dem Truppendienstgericht und dem Bundesverwaltungsgericht und behält die Laufbahn bereits bei der Strafverteidigung im Blick.
Beratung und Verteidigung im Wehrdisziplinarrecht
Ein wehrdisziplinarrechtliches Verfahren kann erhebliche Folgen haben. Je nach Vorwurf drohen Verweis oder Geldbuße, Dienstgradherabsetzung einschließlich Beförderungsnachteilen und Kürzungen der Dienstbezüge bis hin zur Entfernung aus dem Dienstverhältnis.
Gerade bei parallelen Strafverfahren ist eine frühzeitige und ganzheitliche Verteidigungsstrategie entscheidend. Rechtsanwalt Daniel Dietrich prüft die Vorwürfe, berät Sie zu Ihren Rechten und vertritt Ihre Interessen gegenüber Disziplinarvorgesetzten, Wehrdisziplinaranwaltschaft und Truppendienstgericht.
Wehrdisziplinarrechtliche Vorwürfe können sich aus ganz unterschiedlichen Situationen ergeben, etwa bei:
- Fehlverhalten im Dienst, § 17 SG
- Verstößen gegen Dienstpflichten, § 23 SG
- unerlaubter Abwesenheit, § 15 WStG
- Kameradschaftspflichtverletzungen, § 12 SG
- strafrechtlichen Ermittlungen oder Vorwürfen mit oder ohne Bezug zur Bundeswehr.
Frühzeitig anwaltliche Hilfe sichern
Wer als Soldatin oder Soldat mit einem disziplinarrechtlichen Vorwurf konfrontiert wird, sollte keine vorschnelle Stellungnahme abgeben. Eine anwaltliche Beratung hilft, Risiken realistisch einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.
Rechtsanwalt Daniel Dietrich berät und verteidigt Soldatinnen und Soldaten bundesweit im Wehrdisziplinarrecht.